Künstliche Befruchtung: Lesbische Paare müssen selbst zahlen
Der Beitrag beschäftigt sich mit de Frage, warum gleichgeschlechtliche Ehepaare die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen in Deutschland in der Regel selbst tragen müssen.
Anlass für den Beitrag ist das Urteil des Bundessozialgerichts im November 2021 indem es entschied, dass die gesetzlichen Krankenkassen sich nicht an den Kosten einer künstlichen Befruchtung bei lesbischen Paaren beteiligen müssen. Eine lesbische Frau, die mit ihrer Ehefrau lebt und aufgrund einer Fruchtbarkeitsstörung eine künstliche Befruchtung benötigte, klagte. Sie sah in der Regelung eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes des Grundgesetzes. Das Bundessozialgericht wies die Klage mit der Begründung zurück, dass die Kostenübernahme an die Verwendung von Ei- und Samenzellen der Ehepartner geknüpft ist.
Zu Wort kommt die Juristin Christina Klitzsch-Eulenburg, die selbst mit ihrer Ehefrau ein Kind hat und sich für die Rechte gleichgeschlechtlicher Eltern einsetzt. Sie kritisiert die bestehende Rechtslage und sieht darin eine Benachteiligung lesbischer Paare. Dabei geht es nicht nur um die Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung, sondern auch um die rechtliche Anerkennung der Elternschaft.
Klitzsch-Eulenburg, die Teil der Initivative Nodoption ist, adressiert zudem die aktuelle Situation der Stiefkindadoption bei lesbische Paare. Die Ehefrau, die nicht selbst das Kind geboren hat, muss die rechtliche Elternschaft erst über eine Adoption absichern. Der Beitrag stellt diese Regelungen auch in den europäischen Vergleich und zeigt, dass andere Länder bei der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Eltern bereits weiter sind.
Abschließend geht es um mögliche Veränderungen der Rechtslage. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts besteht die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Zugleich wird die politische Forderung nach einer Abschaffung der Benachteiligung bei der Kostenübernahme und bei der rechtlichen Anerkennung von Elternschaft thematisiert.
Der Beitrag ist bereits aus dem Jahr 2021. An der Rechtslage hat sich seitdem jedoch nichts geändert und auch politisch wurde das Thema bisher nicht angegangen.
Außerdem werden im Podcast nicht nur die fehlende Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen bei lesbischen Paaren, sondern auch weitere Hürden, wie die Stiefkindadoption und und die bessere rechtliche Absicherung der (teureren) Samenbanken gegenüber der privaten Samenspende thematisiert. Somit gibt er einen Überblick über einige Faktoren, die insbesondere lesbische Paare trotz Kinderwunsch vom Kinder bekommen abhalten können.
Netzwerk
Nodoption ist ein bundesweites Netzwerk von Familien, die sich gegenseitig bei Gerichtsverfahren für zwei Elternteile ab Geburt unterstützen.
Weiterführende Literatur
Rieke Wiemann (2023): Künstliche Befruchtung. Diskriminierung bei Kinderwunsch. taz