Die sogenannte "Istanbul Konvention“ des Europarates ist die erste rechtsverbindliche und politische internationale Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Hierbei soll ein System zur Hilfe von Betroffenen geschaffen werden und Täter*innen entsprechend bestraft werden. Bis Juli 2020 wurde es von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und von 21 in Kraft gesetzt. Doch der aktuelle anti-feministische Backlash greift auch die Instanbul Konvention an, z. B. durch Polens Absicht, aus der Vereinbarung zurückzutreten. Das Webinar beschäftigt sich u.a. mit einer juristischen Perspektive auf die Frage, wie die Instanbul Konvention in Deutschland (seit 01.01.18 in Kraft getreten) tatsächlich erfolgreich umgesetzt wurde, wo Lücken auftauchen und welche Forderungen gestellt werden sollten. Zudem wird ein aktueller Bezug zur Corona-Pandemie und häuslicher Gewalt gestellt.
Hosts:
Terry Reintke, Abgeordnete des Europäischen Parlaments und stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Inputreflexionen:
Schutzkonzepte von häuslicher Gewalt unter COVID: Kristin Fischer, Berliner Initiative Gewalt gegen Frauen
Analyse der Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland: Dr. Leonie Steinl, Deutscher Juristinnenbund