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Istanbul-Konvention

Geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen mit der Istanbul Konvention - Europagruppe Grüne

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Beschreibung

Die sogenannte "Istanbul Konvention“ des Europarates ist die erste rechtsverbindliche und politische internationale Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Hierbei soll ein System zur Hilfe von Betroffenen geschaffen werden und Täter*innen entsprechend bestraft werden. Bis Juli 2020 wurde es von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet und von 21 in Kraft gesetzt. Doch der aktuelle anti-feministische Backlash greift auch die Instanbul Konvention an, z. B. durch Polens Absicht, aus der Vereinbarung zurückzutreten. Das Webinar beschäftigt sich u.a. mit einer juristischen Perspektive auf die Frage, wie die Instanbul Konvention in Deutschland (seit 01.01.18 in Kraft getreten) tatsächlich erfolgreich umgesetzt wurde, wo Lücken auftauchen und welche Forderungen gestellt werden sollten. Zudem wird ein aktueller Bezug zur Corona-Pandemie und häuslicher Gewalt gestellt. 

Hosts:

Terry Reintke, Abgeordnete des Europäischen Parlaments und stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Inputreflexionen:

Schutzkonzepte von häuslicher Gewalt unter COVID: Kristin Fischer, Berliner Initiative Gewalt gegen Frauen

Analyse der Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland: Dr. Leonie Steinl, Deutscher Juristinnenbund

Beschreibung

In Deutschland fehlen noch immer 14.600 Plätze in Frauenhäusern, obwohl Deutschland vor nun fast drei Jahren die Istanbul-Konvention, die den Schutz von Personen, die von Gewalt betroffen sind, regeln soll, unterzeichnet hat. Das bedeutet, dass jede zweite Person, die Schutz sucht, abgewiesen werden muss. Woran liegt das und welche Maßnahmen müsste die Politik durchsetzen, um besseren Schutz für alle Betroffenen von Gewalt sicherzustellen?