Reproduktive Rechte

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Artikel und Publikationen
Beschreibung

Der Dokumentarfilm zeigt drastische Fälle der Verweigerung von Schwangerschaftsabbrüchen in Europa. 2016 starb Valentina Milluzzo in Italien an einer Blutvergiftung. Obwohl bereits eins der Zwillinge im 5. Monaten starb und das andere sehr geringe Überlebenschancen hatte, verweigerten die Ärzt*innen in der Klinik den Schwangerschaftsabbruch. Sie begründeten dies mit dem noch hörbaren Herzschlag des anderen Zwillings. In Italien sind Abbrüche zwar legal möglich, jedoch dürfen Ärzt*innen aus „Gewissensgründen“ diese ablehnen. Man sollte dabei beachten, dass die meisten italienischen Geburtskliniken unter katholischem Einfluss stehen und rund 70 % diese Gewissensklausel wahrnehmen. Vier Jahre zuvor starb in Irland Savita Halappanavar in der 17. Schwangerschaftswoche ebenfalls an einer Blutvergiftung, weil auch ihr ein Schwangerschaftsabbruch trotz Fehlgeburt verweigert wurde. Irland hatte zu der Zeit eines der strengsten Gesetze gegen Schwangerschaftsabbrüche, das diese als illegal behandelt. Die Gesetze sind auch dort stark durch die katholische Kirche beeinflusst und verbaten Abbrüche selbst bei Vergewaltigung, Inzest oder kranken Föten. Nachdem der Fall von Halappanavar publik wurde, kämpften viele Aktivist*innen für eine Gesetztesänderung, die letztendlich im Mai 2018 zu einem Referendum führten.

Die österreichischen Filmemacher*innen wollten mit der Doku auch auf die dort geltende Gewissensklausel aufmerksam machen. Weiterhin zeigt diese Doku auch Fälle, in denen schwangere Personen aufgrund strikter und ambivalenter Gesetze gegen den Schwangerschaftsabbruch nah dem Tod entkamen, körperliche und seelische Folgen davon trugen oder immense Hürden und Wege auf sich nehmen mussten.

Beschreibung

Luisa Szabo und Theresa Berwian sind eine Woche lang in einer der führenden Abtreibungskliniken Süddeutschlands. Während dieser Zeit sprechen sie mit unterschiedlichen Patient*innen. Aus welchen Gründen treiben Personen ab und welche Unterstützung erfahren sie dabei, und von wem? Wie viel kann ein Schwangerschaftsabbruch kosten? Entgegen dem Vorurteil, dass vor allem Minderjährige einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, haben in dieser Klinik 60 % der Patient*innen bereits Kinder und der Großteil ist zwischen 18-34 Jahre alt. Dennoch entscheiden sich kurz vor der Abtreibung 15 von 100 Schwangeren doch noch gegen den Schwangerschaftsabbruch. 

Die Doku gewährt vor allem Einblick in die medizinische Perspektive eines Schwangerschaftsabbruches: Wie können Föten in welchem Stadium aussehen? Wie können Schwangerschaften trotz Verhütungsmitteln wie der Kupferspirale geschehen? Welche Komplikationen können zu einem Schwangerschaftsabbruch führen? Welche Schritte kann es bei einem Schwangerschaftsabbruch, abhängig von der Methode, geben? Vor allem die Beweggründe des Arztes werden gezeigt: Was hat Friedrich Stapf, einer der bekanntesten Abtreibungs-Ärzte in Deutschland, motiviert, tagtäglich Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen?

Beschreibung

Eine Jugendliche und eine Frau sitzen am Gate im Flughafen. Beide scheinen sich bedrückt zu fühlen und kommen etwas holprig miteinander ins Gespräch. Dabei stellt sich heraus, dass beide auf dem Weg nach Manchester sind, um einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Sie erzählen sich gegenseitig ihre persönlichen Umstände und welche Schamgefühle sie mit sich tragen.

Der Kurzfilm entstand zu einer Zeit, in der Irland eines der strengsten europäischen Abtreibungsgesetze hatte. Selbst bei Vergewaltigungen, Inzest oder kranken Föten wurde eine Abtreibung unter Strafe gestellt. Bis dahin gingen viele schwangere Personen nach Großbritannien, um dort Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Durch das Referendum im Mai 2018 sind Schwangerschaftsabbrüche legalisiert worden.

Beschreibung

Ariane Alter beleuchtet in dieser Folge der Late-Night-Show die deutsche Rechtslage zu Schwangerschaftsabbrüchen in all ihren grotesken und widersprüchlichen Facetten. Hier geht es nicht um „trockene“ Interviews mit Ärzt*innen, Organisationen oder emotionale Erfahrungsberichte. Es geht um die Absurdität, dass Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraph §218 offizielle Straftaten sind und laut Paragraph §219 eine Informationseinschränkung besteht, die damit einen erschwerten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bilden. Darüberhinaus stellen hohe Kosten, Druck seitens sogenannter „Lebensschützer*innen" oder Lücken im Medizinstudium weitere Hürden dar.

Wieso schreibt sich Deutschland das Recht auf Meinungsfreiheit so groß auf die Fahne, aber Gynäkolog*innen dürfen nicht über Methoden des Schwangerschaftsabbruches informieren? Wieso werden Personen mit Uterus in vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatungen in ihren Entscheidungen in Frage gestellt? Und warum sollten Schwangere, die abtreiben wollen, besser hinterfragen, bei welcher Stelle sie dieses Gespräch suchen?

Beschreibung

Innerhalb der letzten 15 Jahren (Stand Sommer 2019) ging die Zahl der Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, in Deutschland um 40 % zurück. Laut pro familia stehen deshalb viele vor der Herausforderungen, keine selbstbestimmte Wahl der drei Methoden des Schwangerschaftsabbruches treffen zu können, da das Angebot in Wohnortsnähe beschränkt ist: Nur noch 1200 Praxen und Kliniken in ganz Deutschland dienen als Anlaufstellen.

Ein Grund für diesen Rückgang des Versorgungsangebotes ist die unzureichende Ausbildung im Medizinstudium. Sebastian Meinberg besucht den sogenannten „Papaya-Workshop“ an der Charité Berlin. Der selbstorganisierte Kurs wird von den Medical Students for Choice organisiert, die diese Praxislücke im Medizinstudium für Interessierte schließen wollen. Dort lernen die Studierenden durch Eigeninitiative auch, wie die drei Methoden des Schwangerschaftsabbruches durchgeführt werden.

Zu Wort kommt u. a. Dr. med. Gabriele Halder, die wie andere den Rückgang praktizierender Ärzt*innen in einem Generationswechsel sieht. Das bedeutet jedoch nicht gleich, dass die jüngere Generation sich weniger dafür einsetzt. Vielmehr spielt das gesellschaftlich-politische Klima eine entscheidende Rolle, was ein Interview mit einer angehenden Fachärztin zeigt: Welche Bedrohung stellen u.a. christliche Fundamentalist*innen für praktizierende Ärzt*innen dar? Wie schränkt die anhaltende Rechtslage der Paragrafen §218 und §219a Ärzt*innen ein?

Beschreibung

Vier junge Cis-Frauen erzählen über ihren Schwangerschaftsabbruch. Wie kam es dazu? Was haben sie gefühlt, als sie erfahren haben, dass sie schwanger sind? Wer hat sie (nicht) unterstützt und wie sind sie an Informationen gekommen? Durch die unterschiedlichen persönlichen Stories wird klar, dass Abtreibungen nie von gesellschaftlichen Erwartungen anderer frei sein können, was den schwangeren Personen ihre Selbstbestimmung raubt. Zusätzlich sorgt es oft für aufkommende „Schuldgefühle“ bei den Abtreibenden, denn es gibt nur wenig positive, befreiende oder empowernde Berichte. Noch immer sind Schwangerschaftsabbrüche in vielen Gesellschaften stigmatisiert. 

Ich habe abgetrieben - Repro Rechte

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Beschreibung

Der dokumentarische Kurzfilm entstand in Anlehnung an das stern-Cover aus dem Jahre 1971 (u. a. mit Alice Schwarzer) mit dem Titel „Wir haben abgetrieben“. Hinter dem „Wir“ standen 374 Cis-Frauen, die sich klar gegen den Paragrafen §218 stellten. Dieser beschreibt Schwangerschaftsabbrüche als Straftat. Mittlerweile können schwangere Personen unter Umständen den Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Ein „Muss“ ist dabei immer ein Beratungsgespräch bei vorgegebenen Stellen. Erst 72 Stunden danach darf der Abbruch erfolgen. Weiterhin ist es für durchführende Ärzt*innen laut Paragrafen §219a auch eine Straftat, wenn diese selbst Patient*innen über ihr Angebot dazu informieren. Anlass dieses Projektes war die Verurteilung der Frauenärztin Kristina Hänel, die neben anderen die Debatte zur rechtlichen und sozialpolitischen Lage in Deutschland mehr in die Öffentlichkeit brachte.