Ulrike Geppert-Orthofer (DHV): "100 Jahre - Unsere Stimmen" - Deutscher Frauenrat

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Was bedeutet 100 Jahre Frauenwahlrecht für Hebammen? Die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands bezieht zum 100-jährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts Stellung. Es geht ihr vor allem um die Lohnungleichheit und die schlechte Versorgungssituation der Frauen* in Geburtshilfe.

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Rassismus soll von Schwarzen Menschen oft erst bewiesen werden, u. a. durch das Offenbaren traumatischer persönlicher Erfahrungen. Aber als wissenschaftliches Thema wird Rassismus selten anerkannt und Wissenschaftler*innen der Black Studies werden in Deutschland delegitimiert. Dabei wird Rassismus als strukturelles und historisch gewachsenes Phänomen vollkommen außer Acht gelassen. Kommunikationswissenschaftlerin und Soziologin Natasha A. Kelly erklärt die lange Kontinuiät von Rassismus in Deutschland und die Verwobenheit mit der deutschen Kolonialgeschichte. Speziell greift sie die Debatte um den „Rasse“-Begriff im Grundgesetz auf. Sie begründet, warum sie den Begriff „Rasse“ als unerlässlich sieht. Sie beleuchtet, warum Rassismus regelmäßig ignoriert wird und was nötig ist, um ihn zu überwinden. Darüber hinaus geht es um den persönlichen Werdegang von Natasha A. Kelly und ihre eigene Politisierung und die Auseinandersetzung mit afrodeutscher Geschichte.

Abtreibung, ein Kinderspiel - PussyTerror TV - NightWash club

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Carolin Kebekus macht anhand eines knackigen Sketchs und inszeniertem Werbeclips deutlich, wie absurd der §219a ist. Kebekus bringt "klassische Frauenwitze" gekonnt ein, um zu verdeutlichen, dass der Paragraf in sich ein Widerspruch ist.

Doch was ist der Paragraf §219a? Auszug aus Paragraf 219a – die Nation muss bestehen, geschrieben am 1. März 2019 von Dr. Emilia Roig:

Im Kern geht es bei der Debatte rund um den Paragraphen 219a um die Frage, ob die reproduktiven Rechte und Autonomie der Frauen schwerer wiegen als ihre Rolle zur Aufrechterhaltung der Nation. Anders formuliert: warum werden die Körper von Frauen vom Staat kontrolliert?

Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Ärzt*innen machen sich schon strafbar, wenn sie öffentlich Abbrüche anbieten.

Seit März 2018 ringt die Bundesregierung um einen Kompromiss, der schlussendlich [...] gefunden wurde. Mit der [...] Reform [seit 29. März 2019 in Kraft getreten] dürfen Ärzt*innen und Kliniken über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weiterführende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen.

 

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Innerhalb der letzten 15 Jahren (Stand Sommer 2019) ging die Zahl der Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, in Deutschland um 40 % zurück. Laut pro familia stehen deshalb viele vor der Herausforderungen, keine selbstbestimmte Wahl der drei Methoden des Schwangerschaftsabbruches treffen zu können, da das Angebot in Wohnortsnähe beschränkt ist: Nur noch 1200 Praxen und Kliniken in ganz Deutschland dienen als Anlaufstellen.

Ein Grund für diesen Rückgang des Versorgungsangebotes ist die unzureichende Ausbildung im Medizinstudium. Sebastian Meinberg besucht den sogenannten „Papaya-Workshop“ an der Charité Berlin. Der selbstorganisierte Kurs wird von den Medical Students for Choice organisiert, die diese Praxislücke im Medizinstudium für Interessierte schließen wollen. Dort lernen die Studierenden durch Eigeninitiative auch, wie die drei Methoden des Schwangerschaftsabbruches durchgeführt werden.

Zu Wort kommt u. a. Dr. med. Gabriele Halder, die wie andere den Rückgang praktizierender Ärzt*innen in einem Generationswechsel sieht. Das bedeutet jedoch nicht gleich, dass die jüngere Generation sich weniger dafür einsetzt. Vielmehr spielt das gesellschaftlich-politische Klima eine entscheidende Rolle, was ein Interview mit einer angehenden Fachärztin zeigt: Welche Bedrohung stellen u.a. christliche Fundamentalist*innen für praktizierende Ärzt*innen dar? Wie schränkt die anhaltende Rechtslage der Paragrafen §218 und §219a Ärzt*innen ein?

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Ariane Alter beleuchtet in dieser Folge der Late-Night-Show die deutsche Rechtslage zu Schwangerschaftsabbrüchen in all ihren grotesken und widersprüchlichen Facetten. Hier geht es nicht um „trockene“ Interviews mit Ärzt*innen, Organisationen oder emotionale Erfahrungsberichte. Es geht um die Absurdität, dass Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraph §218 offizielle Straftaten sind und laut Paragraph §219 eine Informationseinschränkung besteht, die damit einen erschwerten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bilden. Darüberhinaus stellen hohe Kosten, Druck seitens sogenannter „Lebensschützer*innen" oder Lücken im Medizinstudium weitere Hürden dar.

Wieso schreibt sich Deutschland das Recht auf Meinungsfreiheit so groß auf die Fahne, aber Gynäkolog*innen dürfen nicht über Methoden des Schwangerschaftsabbruches informieren? Wieso werden Personen mit Uterus in vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatungen in ihren Entscheidungen in Frage gestellt? Und warum sollten Schwangere, die abtreiben wollen, besser hinterfragen, bei welcher Stelle sie dieses Gespräch suchen?

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Angesichts der Bundestagswahl 2021 wird die Debatte um die beiden Paragraphen §218 und §219a vorangetrieben. §218 kriminalisiert Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch im selben Abschnitt wie Mord und Totschlag. Daran ist also eine ethische Frage gebunden, die das „Leben“ des Ungeborenen (hier sollte sich jede Person selbst fragen, ab wann das Leben anfängt) gegen das Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen stellt.

Das Video versucht beide Seiten zu beleuchten. Adriana Beran vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Münster hat selbst erlebt, welches Stigma und aufgestülpten Schuldgefühle Beran bis zum eigenen Schwangerschaftsabbruch begleiteten, obwohl Beran sich danach erleichtert fühlte. Beran berichtet dabei auch vom medikamentösen Abbruch, den Beran selbst nutzte. Berans Position wird im Video auch von der Linken vertreten.

Im Gegensatz dazu steht Fabiola Kaminski, Pro-Life Aktivist*in. Kaminski setzt sich für das Leben von Ungeborenen ein und erklärt, wie Kaminski zu diesem Thema gekommen ist. Auch die CDU/CSU vertritt ähnliche Ansichten.

Im Video wird deutlich, dass beide Aktivist*innen sich für Frauenrechte, Aufklärung und mehr politische Aufmerksamkeit einsetzen, die Herangehensweisen und Positionierungen unterscheiden sich jedoch sehr stark voneinander. Weiterhin wird im Schnelldurchlauf die Entwicklung des §218 erklärt und welche drei sicheren Methoden des Schwangerschaftsabbruches in Deutschland praktiziert werden. Hier findet ihr auch eine Einordnung der größeren Parteien in Deutschland, die sich eher für oder gegen die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der dazugehörigen „Werbung“ (§219a) aussprechen.

My body, my choice! Kämpfe um das Recht auf Abtreibung in Polen, Deutschland und weltweit - leftvision

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Hanna von Dziewuchy Berlin, einem queerfeministischen polnischen Kollektiv in Berlin, gibt Antworten zur Frage: Wie unterscheidet sich die Lage in Polen 2020 im Gegensatz zu 2016, wo bereits versucht wurde, Schwangerschaftsabbrüche zu kriminalisieren? Und was hat eine nationalistische, religiös-fundamentalistische und rechtsextreme Gesinnung damit zu tun? Während die juristische Lage in Deutschland zwar etwas besser ist, kommt hier der starke Gegenwind vor allem aus der Gesellschaft, was Dr. med. Jana Maeffert von Doctors for Choice berichtet. Der „Marsch fürs Leben“, der zu den Positionierungen von „Pro-Life“ (alternativ: Lebensschützer*innen) einzuordnen ist, gewinnt immer mehr Anhänger*innen, die teils Praxen und Kliniken bedrohen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Lilli vom What the Fuck?! Bündnis beschreibt, wie Aktivist*innen, die sich gegen den Marsch fürs Leben stellen, Repressionen von Staatsbehörden erleben.

Beschreibung

Vier junge Cis-Frauen erzählen über ihren Schwangerschaftsabbruch. Wie kam es dazu? Was haben sie gefühlt, als sie erfahren haben, dass sie schwanger sind? Wer hat sie (nicht) unterstützt und wie sind sie an Informationen gekommen? Durch die unterschiedlichen persönlichen Stories wird klar, dass Abtreibungen nie von gesellschaftlichen Erwartungen anderer frei sein können, was den schwangeren Personen ihre Selbstbestimmung raubt. Zusätzlich sorgt es oft für aufkommende „Schuldgefühle“ bei den Abtreibenden, denn es gibt nur wenig positive, befreiende oder empowernde Berichte. Noch immer sind Schwangerschaftsabbrüche in vielen Gesellschaften stigmatisiert.