Kollektive Rechtsmobilisierung gegen digitale Gewalt
Das deutsche Rechtssystem basiert grundsätzlich auf individuellem Rechtsschutz. Nur die bzw. der Einzelne kann also eigene Rechte einklagen. Doch gerade wenn es um strukturelle Rechtsverletzungen geht, wie es zum Beispiel bei digitaler Gewalt meist der Fall ist, wäre eine kollektive Rechtsmobilisierung hilfreich. Betroffene müssten dann nicht allein klagen, sondern können sich zusammenschließen oder mit Unterstützung eines Beistands klagen, oder ein Verband könnte an ihrer Stelle den Rechtsstreit führen. Im Folgenden werden Möglichkeiten kollektiver Rechtsmobilisierung dargestellt.
Dafür werden zentrale Begriffe wie Streitgenossenschaft, Prozessstandschaft, Sammel- und Musterklage sowie Verbandsklage kurz erläutert. Eines der wesentlichen Probleme kollektiver Rechtsmobilisierung gegen digitale Gewalt ist, dass es an einschlägigem Recht fehlt, welches überhaupt – individuell oder kollektiv – mobilisiert werden könnte. Daher wird nach einer knappen Einführung in die Problematik zunächst das mobilisierbare (einklagbare) Recht gegen digitale Gewalt bzw. dessen Fehlen dargestellt, bevor auf prozessuale Fragen eingegangen werden kann.
Diese Publikation ist Teil unseres einführenden Dossiers „Feminismus & Gender".
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Die Problematik
2 Die derzeitige Rechtslage (mobilisierbares Recht)
2.1 Strafrecht
2.2 Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Ordnungswidrigkeitenrecht /Bußgelder)
2.3 Kinder- und Jugendmedienschutzrecht (Öffentliches Rundfunkrecht)
2.4 Medienrechtliche Ansprüche gegen Verletzer*innen (Zivilrecht)
2.5 Medienrechtliche Ansprüche gegen Betreiber*innen und Intermediäre (Zivilrecht)
2.6 Antidiskriminierungsrecht
2.7 Arbeitsrecht und Arbeitsgesundheitsschutz
3 Kollektive Rechtsmobilisierung
3.1 Vorteile kollektiver Rechtsmobilisierung
3.2 Strafrecht und staatliche Rechtsdurchsetzung statt kollektive Mobilisierung?
3.3 «Verbandsklage»: Möglichkeiten und Formen kollektiver Rechtsmobilisierung
4 Handlungsbedarf und Handlungsempfehlungen
4.1 Staatliche Rechtsdurchsetzung
4.2 Von Betroffenen und Verbänden mobilisierbares Recht
4.3 Möglichkeiten kollektiver Rechtsmobilisierung
Die Autorin
Impressum
Endnoten