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Selbstbestimmung

Beschreibung

Die 10-jährige Sophia wusste bereits mit 4 Jahren, dass sie ein Mädchen und kein Junge ist. Aus verschiedenen Perspektiven wird gezeigt, wie Menschen aus ihrem nächsten Umfeld damit umgegangen sind: Wie war das für ihre Eltern, ihre Brüder oder für Lehrende in der Grundschule? Was hat ihnen dabei geholfen und welche Fragen können dabei auftauchen. Wichtiger aber noch: Warum wollte Sophia so heißen? Was mag sie und was nicht? Und wie geht sie mit ihrer bevorstehenden Pubertät um? Die Dokumentation zeigt, dass Transgeschlechtlichkeit schon im frühen Alter ein Gefühl und auch eine selbstbestimmte Entscheidung sein kann.

Beschreibung

Der Dokumentarfilm zeigt drastische Fälle der Verweigerung von Schwangerschaftsabbrüchen in Europa. 2016 starb Valentina Milluzzo in Italien an einer Blutvergiftung. Obwohl bereits eins der Zwillinge im 5. Monaten starb und das andere sehr geringe Überlebenschancen hatte, verweigerten die Ärzt*innen in der Klinik den Schwangerschaftsabbruch. Sie begründeten dies mit dem noch hörbaren Herzschlag des anderen Zwillings. In Italien sind Abbrüche zwar legal möglich, jedoch dürfen Ärzt*innen aus „Gewissensgründen“ diese ablehnen. Man sollte dabei beachten, dass die meisten italienischen Geburtskliniken unter katholischem Einfluss stehen und rund 70 % diese Gewissensklausel wahrnehmen. Vier Jahre zuvor starb in Irland Savita Halappanavar in der 17. Schwangerschaftswoche ebenfalls an einer Blutvergiftung, weil auch ihr ein Schwangerschaftsabbruch trotz Fehlgeburt verweigert wurde. Irland hatte zu der Zeit eines der strengsten Gesetze gegen Schwangerschaftsabbrüche, das diese als illegal behandelt. Die Gesetze sind auch dort stark durch die katholische Kirche beeinflusst und verbaten Abbrüche selbst bei Vergewaltigung, Inzest oder kranken Föten. Nachdem der Fall von Halappanavar publik wurde, kämpften viele Aktivist*innen für eine Gesetztesänderung, die letztendlich im Mai 2018 zu einem Referendum führten.

Die österreichischen Filmemacher*innen wollten mit der Doku auch auf die dort geltende Gewissensklausel aufmerksam machen. Weiterhin zeigt diese Doku auch Fälle, in denen schwangere Personen aufgrund strikter und ambivalenter Gesetze gegen den Schwangerschaftsabbruch nah dem Tod entkamen, körperliche und seelische Folgen davon trugen oder immense Hürden und Wege auf sich nehmen mussten.

"Ours to Tell" | Planned Parenthood + We Testify Video - Planned Parenthood

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Brittany, Hannah, Nick und Ylonda haben etwas gemeinsam: sie alle haben sich in der Vergangenheit für eine Abtreibung entschieden und damit eine wichtige Voraussetzung für ihr selbstbestimmtes Leben gesetzt. Eine Abtreibung kann vielfältige Gründe haben: Finanzielle Schwierigkeiten, vorhandene Kinder, Kinderwünsche zu einem späteren Zeitpunkt, keinen Kinderwunsch, Lebensziele, Transition etc. Die Doku macht deutlich, dass ein Schwangerschaftsabbruch für marginalisierte Personen von hoher Bedeutung ist, da diese bereits während des Alltags oft viele Hürden zu Gesicht bekommen.

Abtreibung, ein Kinderspiel - PussyTerror TV - NightWash club

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Carolin Kebekus macht anhand eines knackigen Sketchs und inszeniertem Werbeclips deutlich, wie absurd der §219a ist. Kebekus bringt "klassische Frauenwitze" gekonnt ein, um zu verdeutlichen, dass der Paragraf in sich ein Widerspruch ist.

Doch was ist der Paragraf §219a? Auszug aus Paragraf 219a – die Nation muss bestehen, geschrieben am 1. März 2019 von Dr. Emilia Roig:

Im Kern geht es bei der Debatte rund um den Paragraphen 219a um die Frage, ob die reproduktiven Rechte und Autonomie der Frauen schwerer wiegen als ihre Rolle zur Aufrechterhaltung der Nation. Anders formuliert: warum werden die Körper von Frauen vom Staat kontrolliert?

Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Ärzt*innen machen sich schon strafbar, wenn sie öffentlich Abbrüche anbieten.

Seit März 2018 ringt die Bundesregierung um einen Kompromiss, der schlussendlich [...] gefunden wurde. Mit der [...] Reform [seit 29. März 2019 in Kraft getreten] dürfen Ärzt*innen und Kliniken über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weiterführende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen.