150 Jahre Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch

Gabriele Stöcker von Pro Familia Köln ist Frauenärztin und u.a. bei der psychosozialen und medizinischen Beratung zu Schwangerschaftabbrüchen zuständig. Sie berichtet, dass der Großteil der Schwangeren bereits entschlossen zur „Konfliktberatung“ kommen. Das Gesetz nach §218 birgt viele Lücken: Wieso wird die Selbstbestimmung der Schwangeren umgangen? Wieso werden diese zeitlich aufwendigen Hürden geschaffen? Und wieso wird die gesetzliche Grundversorgung nicht zugunsten der ungewollt Schwangeren eingehalten?

Bemerkungen

Der Beitrag ist bis zum 29.04.2022, 22:15 Uhr verfügbar.